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Aus- und Weiterbildungen

Gerade praktisch veranlagte junge Menschen eignen sich sehr für die Ausbildung zum Fleischer.

Praktisch begabte junge Menschen haben die allergrößten Chancen, wenn sie Fleiß und Ehrgeiz entwickeln, die Gesellenprüfung zu bestehen.

Die meisten jungen Gesellen finden auch sofort eine Anstellung im Ausbildungsbetrieb oder bei einer anderen Metzgerei oder in einem Supermarkt.

Es gibt viele junge Fleischer, die in der Hauptschule Probleme hatten, aber in ihrem Beruf sehr gut zurecht kommen und dadurch Selbstbewusstsein, Anerkennung und ihren Lebensunterhalt gefunden haben.

Da sich die Anforderungen in unserem Beruf immer mehr in Richtung Feinkost und küchenfertigen Zubereitungen bewegen, und das Schlachten nicht mehr Voraussetzung für die Gesellenprüfung ist, sind auch heute junge Leute unserem Beruf zugetan, die früher durch das Schlachten abgeschreckt waren.

Das Ausbildungsberufsbild stellt sich wie folgt dar:


(1) Gegenstand der für alle Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,

2. Ausführen von Hygienemaßnahmen,

3. Anwenden berufsbezogener gewerbe- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften,

4. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,

5. Bedienen und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Arbeitsgeräten,

6. Lagern von Zutaten wie Gewürze und Zusatzstoffe sowie Wursthüllen und Verpackungsmaterialien,

7. Beurteilen von Schlachttierkörpern, -hälften, -vierteln und Fleischstücken,

8. Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern, -hälften und -vierteln,

9. Verwerten und Verwenden von Fleisch unter Berücksichtigung seiner Beschaffenheit, Zusammensetzung und Reifung,

10. Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwurst,

11. Herstellen von Koch- und Rohpökelwaren,

12. Herstellen von Hackfleisch und Hackfleischerzeugnissen,

13. Beurteilen von Fleischerzeugnissen,

14. Lagern von Fleisch und Fleischerzeugnissen.

(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. in der Fachrichtung Schlachten:

a) Beurteilen von Schlachttieren,
b) Transportieren und Treiben von Schlachttieren,
c) Schlachten von Schlachttieren und Aufbereiten von Schlachtnebenprodukten;

2. in der Fachrichtung Herstellen von Feinkost und Konserven:

a) Herstellen von Feinkosterzeugnissen,
b) Herstellen von Salaten,
c) Herstellen von Fleisch? und Wurstkonserven;

3. in der Fachrichtung Verkauf:

a) Herrichten von Fleischteilstücken für den Verkauf,
b) Beraten der Kunden beim Einkauf von Fleisch,
c) Präsentieren der Waren.